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Mitgliederinformationen

Abfallbeseitigung und spezielle Abfuhren, wie Grubengut und Metall

Metall- und Grubengutabfuhr. Wir verweisen auf die Daten des Abfuhrwesens der Gemeinde Volketswil.       
Das Metallgut kann am Abend vor der Leerung auf der vorbereiteten Blache auf dem Parkplatzfeld deponiert werden. Kein Plastik!
Dies gilt analog für die Grubenabfuhr

Abfälle mit Esswaren

Säcke mit Essensresten müssen nach Hause genommen werden. Keinesfalls auf dem Parkplatz beim Gartenareal deponieren.

Wichtig: Dies gilt auch für offizielle Volketswiler Säcke gefüllt mit Esswaren. Bitte zuhause einwerfen.

Wir sind nicht für die Haushaltabfuhr eingerichtet.

Es dürfen nur Volketswiler Säcke ohne Essenreste auf dem Parkplatz deponiert werden.
Haben Sie Holz, Plastik oder andere Sachen zum entsorgen? Telefon an den Präsidenten.
Sie können diese Waren in die Industriecontainer des Vereins geben. Grössere Mengen werden verrechnet.

Arbeitstage

Beachten Sie, dass der Vorstand Sie zu einem jährllichen Arbeitstag, laut Pachtvertrag, Artikel 12 verpflichten kann.

Die Termine werden zeitnah unter Home aufgeführt. (Mai und/oder September).

Das Mitglied muss nur an einem der beiden Tage arbeiten. Sie erhalten dazu eine Einladung.
Eine Vertretung ist erlaubt. Diese muss nicht dem Verein angehören.
Der Einsatz beginnt von 8.00 Uhr bis ca. 12.00 - 12.30 Uhr.

Eine Pause mit währschaftem Znüni gehört auch dazu.

Es werden Arbeiten für den Verein verrichtet.

Nichterscheinen wird mit einer Busse von CHF 50.- belegt.
 

Baugrössen für Tomatenhäuser

Fläche 6 Quadratmeter, Höhe: 2 Meter
Abstand ab Weg Mitte 1 Meter. Erlaubt ist 1 Tomatenhaus! 

 

Feuern

Offene Feuer sind laut Schweiz. Gesetz erlaubt, allerdings nur mit unbehandeltem, trockenem Holz.
Keine Rauchentwicklung! Verboten ist das Verbrennen von Grünabfällen.
Cheminée Feuerung: Verbrennen Sie bitte kein Plastik, Milchtüten, Karton und anderes darin.

Feuern Sie bitte nur mit trockenem und unbehandeltem Holz. Behandeltes Holz gehört in die Entsorgung.
 

Gartenhäuser/Pergolas

Für Gartenhäuser/Pergolas gelten die Vorschriften der Gemeinde Volketswil.

Die Vorgaben sind klar geregelt. Dazu gehört ein Gartenhausvertrag mit Massen und Normen. Siehe Informationen Gartenhäuser.

Ein Gartenhaus erstellt das Mitglied oder kauft es vom Vorgänger ab. Beim Verkauf steht der Vorstand auf Wunsch für die Schätzung beratend zur Seite. 
 

Grünabfuhr

Grüncontainer dürfen nicht überfüllt werden. Stauden bitte auf 1 Meter kürzen und gut gebündelt
auf den Containerplatz legen. Bitte zerkleinern Sie ihr Grüngut, dann hat es Platz für alle.

Das Grüngut wird immer am DIENSTAG geleert.

Generalversammlung

Der Besuch der Generalversammlung (GV) ist obligatorisch. Entschuldigungen müssen schriftlich oder per Mail erfolgen.
Die GV findet immer im November eines Jahres statt. Sie erhalten dazu eine Einladung.

Das Datum ist unter der Rubrik Home ersichtlich.

Jäten

Die Hauptwege müssen von jedem Mitglied bis zur Wegmitte unkrautfrei gehalten werden.

Kompost

Kompost wird im Frühjahr und im Herbst angeliefert und mit Plakaten angezeigt.
Bitte bezogenen Humus/Kompost einschreiben.
Das Buch für die Einschreibung der Bezüge befindet sich beim Kompostplatz.
Eine Karette kostet momentan Fr.3.00 ( Stand 2022)
Bezug von Humus ohne Bezahlung ist unfair gegenüber den anderen Mitgliedern.

Parkplätze

Die Parkordnung ist klar geregelt und wurde jedem Mitglied bei Vertragsbeginn mitgeteilt.
Besucher sind nicht parkberechtigt. Teilen Sie das bitte Ihren Besuchern mit.

Pflanzen

Beim Bepflanzen eines Gartens ist darauf zu achten, dass dem Nachbarn kein Schaden entsteht.   
Dauernde Bepflanzungen dürfen dem Nachbargarten das Sonnenlicht nicht entziehen (Schattenwurf).

Bäume, Hochstammbäume wie Tannen, Birken, Eichen, Nussbaum, etc. sind verboten.


Geduldet sind handelsübliche Fruchtbäume, (Zwergbäume/Spalierbäume).
Maximalhöhe 2.50 - 3 Meter, bei starkem Rückschnitt im Herbst oder Frühjahr.
Beachten Sie: Will der Nachfolger die Bäume nicht übernehmen, muss der Vormieter diese mit der Wurzel entfernen.


Topinambur ist erlaubt aber das starke Wurzelwachstum ist unkontrollierbar. Vorsicht!
Bambus, Schilf sind nur in Töpfen erlaubt.


Stark invasive Pflanzen müssen laut Vorschrift der Gemeinde Volketswil regelmässig entfernt werden.
Beachten Sie die eidgenössischen Vorschriften. (Broschüre)!

Den Anordnungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.


Maximal - Höhe von Sträuchern: 2.50 m. Als Minimalabstände zur Gartengrenze,
gelten bei Beerensträuchern und bei Brombeeren 80 cm, bei starkem Rückschnitt

Rasenmäher + Bodenhacke

Für die Mitglieder steht ein Rasenmäher im Gerätehaus, Arealmitte, zur Verfügung. Der Rasenmäher muss geputzt und mit Benzin aufgefüllt, zurück gestellt werden. Ausserdem muss der Gebrauch mit Datum und Unterschrift eingetragen werden.
Die Benützung der Bodenhacke wird für eine Stunde mit CHF 20.- verrechnet. Barzahlung!

Vorstandsmitglieder geben die Bodenhacke heraus. Diese muss tadellos geputzt retourniert werden.

Wassergebrauch

Das Wässern des Gartens mit dem Schlauch ist verboten. 
Der Wasserverbrauch ist viel zu hoch. (Wasserrechnung!) Ausserdem hat unsere Wasserleitung zu wenig Druck um so grosse Wassermengen im Areal dauernd zu speisen. Der Druck fällt zusammen und es läuft kein Wasser mehr!

Uneinsichtige Mitglieder werden verwarnt und im Wiederholungsfall ist dies ein Kündigungsgrund.

Abwaschen in der Tonne ist verboten. Ihre Füsse waschen Sie bitte zuhause, nicht in der Wassertonne.
Das Auffüllen der eigenen Wasserfässer mit dem Schlauch ist in Randzeiten erlaubt! (GV Beschluss 45.GV 2015).

Seien Sie fair! Ausserdem ist überall nachzulesen (Internet) dass die Pflanzen allgemein viel zu viel gewässert werden.

 

Wasser an- und abstellen / WC

Das Wasser wird je nach Wetterlage Ende Oktober abgestellt und im Frühjahr, Mitte März angestellt.

Das gilt auch analog für die WC Benutzung.
 

Wasserleitungsschäden

Allfällig auftretende Wasserleitungsschäden sind sofort unter folgender Nummer zu melden: 079 / 662 73 74 

WC - TOI TOI

Im Vereinsareal steht ein TOI TOI WC. Bitte sauber halten und den WC Deckel immer schliessen.

Für die Hygiene stehen Papiersitzringe, ein Desinfektionsmittel und draussen eine Handwaschgelegenheit zur Verfügung.

Allgemein gilt:

Ab 22.00 Uhr gilt gesetzliche Nachtruhe. Verabschieden Sie sich bitte leise auf dem Parkplatz.
Die Anwohner sind Ihnen dankbar. Ausserdem: das Gartenareal ist kein Festplatz oder Partymeile.


Lärmige Sonntagsarbeit inkl. Rasenmähen ist verboten, ebenso an gesetzlichen Feiertagen!

Das Übernachten im Areal ist verboten. Das Halten von Tieren ebenfalls. Hunde sind an der Leine zu halten.

Haben Sie Fragen? Der Vorstand gibt gerne Auskunft. Besten Dank für die Einhaltung der Vorschriften.

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